Allgemeine Geschäftsbedingungen

Arend Saunabau GmbH & Co. Betriebs KG  

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1. Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen spätestens als angenommen. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Verbindlich für Angebote und Auftragsbestätigungen sind nur die vom Kunden abgezeichneten Grundrißzeichnungen und Maße. Nachträgliche Änderungen sind nur verbindlich, wenn sie rechtzeitig vor Fertigungsbeginn schriftlich eingereicht und bestätigt worden sind. Nachträgliche Änderungen nach Fertigungsbeginn können gegen Berechnung des Mehraufwandes bei produktionstechnischer Durchführbarkeit berücksichtigt werden.

3. Preise
Mangels besonderer Vereinbarung gelten unsere zum Zeitpunkt der Übergabe ab Werk oder Lager gültigen Listenpreise. Die Preise schließen die in der Preisliste genannte Mehrwertsteuer ein. Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sind in ihnen nicht enthalten. Die Preise sind Festpreise für die Dauer von 6 Monaten ab Vertragsschluss. Soweit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Gefahrübergang, Versand, Fracht
Die Waren werden grundsätzlich ab Werk verkauft. Sollte eine Versendung vereinbart sein, werden Versandweg und Versandart von uns ausgewählt. Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer angegebene und im Auftrag bestätigte Adresse. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unser Lager verlassen hat. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers, die Frachtkosten sind in der Auftragsbestätigung separat ausgewiesen Die Ware bleibt unversichert. Auf Verlangen des Käufers wird eine Schadensversicherung auf dessen Kosten abgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüche. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an der Vorbehaltsware als Sicherung für die Saldorechnung. Eine Be- oder Verarbeitung durch den Käufer erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB in unserem Auftrag. Wir werden im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zum Wert der be- oder verarbeiteten Ware Miteigentümer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherung unserer Ansprüche dient. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen verlängerten Eigentumsvorbehalt vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Gesamtforderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet. Bei Insolvenz bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auf alle zur Masse gehörenden oder sich in ihr befindlichen, von uns gelieferten, auch bereits vom Käufer bezahlten Waren bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen. Stellt der Käufer seine Zahlung ein, bevor er die von uns gelieferten Waren bezahlt hat, steht uns nach §§ 47, 48 InsO das Recht zu, die Ware auszusondern bzw. Erstzaussonderung zu verlangen.

6. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, aus der Auftragsbestätigung ergeben sich abweichende Vereinbarungen. Die Rechnungen werden auf den Verladetag datiert. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % ab Fälligkeit über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, etwa eingeräumte Rabatte und sonstige Vergünstigungen zu widerrufen. Nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer sind wir berechtigt, unsere Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einzustellen. Gerät der Käufer in Vermögensverfall bzw. wird eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bekannt, die unsere Zahlungsansprüche gefährden, so können Rabatte und sonstige Vergünstigungen widerrufen werden. In einem solchen Fall können wir noch offenstehende Leistungen verweigern, bis eine geforderte angemessene Vorauszahlung erfolgt oder Sicherheiten geleistet werden, unbeschadet weiterer gesetzlicher Möglichkeiten. Weigert sich der Käufer oder lässt er eine gesetzte Frist verstreichen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Mängelrügen entbinden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung. Für den Fall, dass der Käufer den Vertrag nicht erfüllt, sind wir berechtigt, wegen des entgangenen Gewinns und/oder der Bearbeitungs- und Verwaltungskosten einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 25 % des Nettowarenwertes zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden nachweisbaren Schadens bleibt vorbehalten. Für gewerbliche Saunas und Saunahäuser, für Sonderanfertigungen und für Aufträge im Wert von mehr als EUR 7.500,-- ist eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des Auftragswertes zu leisten, zahlbar spätestens innerhalb 10 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung. Vereinbarte Fristen laufen erst ab Eingang der Anzahlung.

7. Lieferungen
Liefertermine werden von uns, wenn irgend möglich, eingehalten. Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferfristen ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch Vorlieferanten. Kommen wir in Lieferverzug und ist eine vom Käufer zu setzende angemessene Nachfrist ungenutzt verstrichen, so hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich und schriftlich nach Ablauf der gesetzten Nachfrist zu erklären. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, wie höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Vorlieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare schwerwiegende Ereignisse verzögert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer dieser Verzögerung und einer angemessenen Nachlieferungsfrist. Bei auf Abruf erteilten Aufträgen ist der gewünschte Liefertermin 30 Werktage vorher schriftlich anzugeben, sofern keine längeren Abruffristen vereinbart sind.

8. Bauseitige Voraussetzungen
Für das Einbringen von Saunas, Infrarotwärmekabinen und Tauchbecken müssen die Zugänge zum Montageort frei von Hindernissen sein und dürfen nicht durch andere Gewerke blockiert werden. Türen, Durchgänge, Treppen und Flure müssen, soweit nichts anderes vereinbart ist, eine Mindestbreite von 80 cm haben. Empfindliche Bodenbeläge müssen durch geeignete bauseitige Maßnahmen vor möglichen Verschmutzungen und Beschädigungen im Zuge des Materialtransports geschützt werden. Der Fußboden im Saunabereich und im Saunavorraum, die erforderlichen Elektrozuleitungen sowie alle vorbereitenden Arbeiten zum Anschluss der Be- und Entlüftung müssen zum Montagezeitpunkt fertiggestellt sein; der Saunaraum muss frei von Hindernissen und besenrein sein. Sämtliche benötigten Installationsleitungen (Wasserzuleitungen, Dampfleitungen, Abflüsse o. ä.) sind bauseitig nach unseren Angaben zu verlegen, soweit nichts anderes angegeben oder vereinbart wird. Die Elektroinstallation sowie alle übrigen elektrischen Anschlüsse sind nach unseren Angaben von örtlich zugelassenen Elektrofachbetrieben durchzuführen. Die Inbetriebnahme erfolgt bauseitig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle bauseitigen Arbeiten vor dem für die Anlieferung und Montage vereinbarten Termin fertigzustellen. Kommt der Auftraggeber mit einer der unter dieser Ziffer beschriebenen Mitwirkungspflichten in Verzug, so ist er verpflichtet, den uns entstehenden Schaden zu ersetzen. Darüber hinaus sind wir bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen in diesem Falle auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Kosten für bauseitig zu erbringende Leistungen sind in unseren Preisen nicht enthalten.

9. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen zu rügen. Die Untersuchungspflichten nach § 377 HGB bleiben bestehen. Erfolgt Abnahme durch den Käufer oder seinen Beauftragten, sind spätere Beanstandungen ausgeschlossen. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage des Käufers oder Dritter, übliche Abnutzung, gewöhnliche Verschleißteile wie Leuchtmittel und Heizwiderstände, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir nicht ein. Gleiches gilt bei unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen des Käufers oder Dritter. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Uns ist Gelegenheit zu geben, gerügte Mängel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden. Ergibt unsere Überprüfung, dass der gerügte Mangel gar nicht vorlag, dann müssen Sie uns denjenigen Aufwand ersetzen, der uns bei der Überprüfung der Ware entstanden ist.

10. Haftungsausschluss
Die Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Bedingungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nur für Schäden, die an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Wir haften vor allem nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Bad Sooden-Allendorf. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes das Amtsgericht Eschwege sachlich und örtlich zuständig. Der Gerichtsstand Amtsgericht Eschwege gilt auch, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

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